Sicherheit am Fenster: Kindersicherheit
Innenliegender Sicht- und Sonnenschutz muss kindersicher ausgeführt sein. Hier finden Sie die Vorgaben zu Schnüren, Ketten und Gurten nach DIN EN 13120 – und worauf Sie bei Kauf und Montage achten sollten.
Achtung: Strangulierungsgefahr
- Schnüre außer Reichweite halten Kleine Kinder können sich in den Schlingen von Schnüren, Ketten oder Gurten zum Ziehen sowie in Schnüren zur Betätigung von Fensterabdeckungen strangulieren. Schnüre sind aus der Reichweite von Kindern zu halten, um Strangulierung und Verwicklung zu vermeiden.
- Möbel mit Abstand aufstellen Betten, Kinderbetten und Möbel sollten entfernt von Schnüren für Fensterabdeckungen aufgestellt werden.
- Keine Schlingen bilden Binden Sie Schnüre nicht zusammen und stellen Sie sicher, dass sich die Schnüre nicht verdrehen und eine Schlinge bilden.
Warnhinweis gemäß DIN EN 13120
Maße je Bedienart
Wie lang Schlaufen und Zugschnüre sein dürfen und wie hoch sie über dem Boden enden.
Abreißsystem (Überlastsicherung)

Die Bedienschlaufe ist höchstens 2/3 so lang wie das Produkt hoch ist. So bleibt sie weit genug vom Boden entfernt. Der Fachbetrieb kann eine andere Länge vorgeben.
Bei der Montage muss die Schlaufe mit Abreißsystem mindestens 60 cm über dem Boden enden.
- Schlaufenlänge
- höchstens 2/3 der Produkthöhe
- Abstand zum Boden
- mindestens 60 cm
Kettenbedienung mit Spannvorrichtung

Die Länge von Schlaufen mit Spannvorrichtung und von Zugschnüren richtet sich nach der Produkthöhe: bis 250 cm Produkthöhe höchstens 100 cm, über 250 cm Produkthöhe die Produkthöhe minus 150 cm. Der Fachbetrieb kann eine andere Länge vorgeben.
Die Spannvorrichtung wird fest an der Wand montiert. Achtung: Schlaufe und Zugschnüre enden mindestens 150 cm über dem Boden. Beachten Sie das bei der Montage.
- Schlaufenlänge
- bis 250 cm Produkthöhe höchstens 100 cm, darüber Produkthöhe minus 150 cm
- Abstand zum Boden
- mindestens 150 cm
Schnurbedienung

Auch hier richtet sich die Länge nach der Produkthöhe: bis 250 cm Produkthöhe höchstens 100 cm, über 250 cm Produkthöhe die Produkthöhe minus 150 cm. Die Mindesteinbauhöhe bei Schnurbedienung beträgt 150 cm.
Achtung: Schlaufe und Zugschnüre enden mindestens 150 cm über dem Boden. Beachten Sie das bei der Montage.
- Schlaufenlänge
- bis 250 cm Produkthöhe höchstens 100 cm, darüber Produkthöhe minus 150 cm
- Abstand zum Boden
- mindestens 150 cm
- Mindesteinbauhöhe
- 150 cm
Als Alternative gibt es schnur- und schlaufenlose Produkte (z. B. verspannt, motorisiert), die die Anforderungen der DIN erfüllen.
Wer wofür verantwortlich ist
Alle Beteiligten haben eine geteilte Verantwortung.
Der Hersteller
- fertigt und liefert alle Bestandteile des Produktes in Übereinstimmung mit den geltenden Normen und Gesetzen,
- fertigt Schlaufen und Zugschnüre in der vorgegebenen Länge, wenn der Fachbetrieb nichts anderes vorgibt,
- kennzeichnet Produkt oder Sicherheitseinrichtung und die Montage-/Bedienungsanleitung mit dem Warnhinweis.
Der Fachbetrieb
- klärt die Endkunden über mögliche Risiken auf und erläutert die Funktionsweise der Sicherheitseinrichtung,
- misst die Produkte fachgerecht aus und montiert sie,
- achtet bei der Montage auf die Abstände zum Boden und fixiert Spannvorrichtungen und Zugschnüre an der Wand.
Achten Sie auf dieses Zeichen

Produkte oder Sicherheitseinrichtung und Montage-/Bedienungsanleitung sind mit diesem Warnhinweis zu kennzeichnen. Der Warnhinweis muss erkennbar am Produkt oder an der Sicherheitseinrichtung und in der Montage-/Bedienungsanleitung aufgeführt sein. Vom Fachbetrieb wird erwartet, dass er die Endkunden auf die möglichen Gefahren hinweist und die Funktionsweise der Sicherheitseinrichtung erläutert.
Weitere Informationen zum Thema Kindersicherheit veröffentlicht der Verband innenliegender Sicht- und Sonnenschutz (ViS) unter vis-online.org/kindersicherheit.
Norm & Geltungsbereich
Kunden erwarten bei ihrer Fensterdekoration stets eine sichere und normgerechte Ausführung. Kindersicherheit hat auch bei Sicht- und Sonnenschutzlösungen oberste Priorität. Auf EU-Ebene wurde die bisherige Rechtslage für den Sicht- und Sonnenschutz erweitert: Aus einer „Kann“-Regelung und einer einfachen Produktkennzeichnung wurde eine klare Vorgabe. Die auf dem deutschen Markt angebotenen Produkte der ViS-Mitglieder berücksichtigen diese Vorgaben bereits. Bei Verkauf oder Installation sind jedoch einige Punkte zu beachten, um die normgerechte Ausführung sicherzustellen.
Die Gefahr einer Strangulierung soll durch Fixierungspunkte an der Wand minimiert werden. Die Schlaufen mit sogenannten ortsfesten Spannvorrichtungen oder Zugschnüren sind aufgrund ihrer Reißfestigkeit mindestens 150 cm vom Boden entfernt an der Wand zu fixieren.
Da die Hersteller die tatsächliche Montagehöhe ihrer Produkte beim Kunden in der Regel nicht kennen, bietet eine auf die Produkthöhe bezogene maximale Schnurlänge in der Praxis Unterstützung.
Für innenliegenden Sicht- und Sonnenschutz an Fenstern sowie Balkon- und Terrassentüren gilt die DIN EN 13120:2014-09 „Abschlüsse innen – Leistungs- und Sicherheitsanforderungen“ (Deutsche Fassung EN 13120:2009+A1:2014). Sie löste die Fassung von 2009 ab, die nur auf eine freiwillige Kennzeichnung von Warnhinweisen an den Produkten sowie in den Montage- und Bedienungsanleitungen setzte.
Ergänzt wird sie durch die Prüfnormen DIN EN 16433:2014-06 „Innere Abschlüsse – Schutz vor Strangulationsgefahren – Prüfverfahren“ und DIN EN 16434:2014-06 „Innere Abschlüsse – Schutz vor Strangulationsgefahren – Anforderungen und Prüfverfahren für Sicherheitseinrichtungen“.
Rechtliche Grundlage der allgemeinen Produktsicherheit ist seit dem 13. Dezember 2024 die unmittelbar geltende Verordnung (EU) 2023/988 über die allgemeine Produktsicherheit. Sie hat die frühere EU-Richtlinie 2001/95/EG abgelöst. Das deutsche Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) enthält ergänzende Regelungen.
Die Anwendung der Normen ist freiwillig. Werden sie eingehalten, wird für die dort behandelten Risiken vermutet, dass das Produkt sicher ist. Verbindlich ist das gesetzliche Sicherheitsgebot.
Zum Geltungsbereich gehören Produkte, die vor oder in dem Fenster, zwischen zwei nicht verschweißten Scheiben oder an anderer Stelle im innenliegenden Bereich eines Gebäudes montiert werden – unabhängig von ihrer Konstruktion und der Art der verwendeten Werkstoffe.
Wichtiger Hinweis: Die Texte auf dieser Seite beschreiben nur die wichtigsten Teile der DIN EN 13120 sowie der dazugehörigen Prüfnormen. Die kompletten Texte und die genauen Anforderungen entnehmen Sie bitte den offiziellen Normen. Aus urheberrechtlichen Gründen dürfen wir diese nicht veröffentlichen; Sie erhalten sie bei DIN Media unter dinmedia.de.
Rechtlicher Hinweis: Informationsstand September 2026
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